Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ABBA-Zimmervermittlung, Ostseeallee 16, 23946 Ostseebad Boltenhagen

Buchung und Vertrag

§ 1 Vertrag

§ 1.1 Mietverhältnis / Vollmacht

Die ABBA-Zimmervermittlung (nachfolgend ABBA genannt), vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik F. Didt ist Geschäftsbesorgerin und Vermittlerin von Vermietungsleistungen und Dienstleistungen. Die ABBA schließt Mietverträge ausschließlich nur im Namen und mit Vollmacht der jeweiligen Eigentümer ab. Die ABBA ist vom jeweiligen Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und auf seine Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zweckmäßigen Erklärungen abzugeben, zu empfangen sowie Zahlungen entgegenzunehmen (entsprechende Vollmachten können bei berechtigter Anfrage durch den Mieter in der Vermietungsakte eingesehen werden). Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer und nicht die ABBA als Vermittlerin/ Geschäftsbesorgerin. Vermieter ist der jeweilige Eigentümer des Ferienobjektes.

§ 1.2 Mietvertrag / Buchungsbestätigung

Der Vertrag bedarf der Schriftform. Die Buchung kann zunächst mündlich oder schriftlich erfolgen und wird anschließend in schriftlicher Form (per Email, per Fax oder Post) von der ABBA durch einen Mietvertrag oder eine Buchungsbestätigung wirksam.

Die ABBA empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung bei unserem Partner, der ERGO-Versicherungs AG.

§ 2 Zahlung

Bis 10 Tage nach Erhalt des Mietvertrages oder der Buchungsbestätigung, werden 20% des Gesamtpreises fällig (die Bankverbindung finden sie im Mietvertrag oder in ihrer Buchungsbestätigung). Der Restbetrag muss bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt bei der ABBA eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der Wochenfrist wird der Gesamtbetrag sofort fällig.

Für die Erstellung, Bearbeitung sowie das Versenden von Mietverträgen und Buchungsbestätigungen erhält die ABBA eine einmalige Buchungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

§ 3 Kurtaxe

Der Vermittler ist verpflichtet, die gemäß der Gemeindesatzung des Ostseebades Boltenhagen, der Schloßstadt Klütz sowie der von den umliegenden Gemeinden erhobene Kurtaxe vom Gast (ab 16 Jahre) einzuziehen. Diese wird direkt im Mietvertrag bzw. in der Buchungsbestätigung mit berechnet. Sollte ein Schwerbeschädigtenausweis, ggf. mit einem „B“ wie Begleitperson gekennzeichnet, vorliegen, so ist dies rechtzeitig bei der ABBA zu melden, sodass die Berechnung entsprechend angepasst werden kann.

§ 4 Zusatzleistungen

Zusatzleistungen erhält der Mieter am Anreisetag im ABBA Servicebüro, in der Ostseeallee 16, D-23946 Ostseebad Boltenhagen.

Zu diesen zählen:

  • Wäschepakete (Bettwäsche und Handtücher)*
  • Standard-Kinderreisebetten (ohne Kopfkissen, Bettdecken und Bezüge) Kinderstühle**
  • und Aufbettungen

*Gebuchte Wäschepakete, die mit der Zustellung des Mietvertrages / der Buchungsbestätigung verbindlich bestätigt wurden, sind nicht mehr stornierbar. Aus hygienischen Gründen sind die Betten bei der Anreise grundsätzlich nicht bezogen. Ein Wäschewechsel im Rahmen eines Aufenthaltes erfolgt nur auf Wunsch des Mieters und ist kostenpflichtig.

**Kinderreisebetten und Kinderstühle können gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Da nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung steht, ist eine rechtzeitige Bestellung erforderlich. Die Bestätigung erfolgt mit dem Mietvertrag / der Buchungsbestätigung. Kinderreisebetten und Kinderstühle sind am Abreisetag eigenständig an der Rezeption abzugeben.

Die aktuellen Preise für die verbindlich gebuchten Zusatzleistungen sind im Mietvertrag bzw. in der Buchungsbestätigung gesondert aufgelistet.

§ 5 Anmeldung / Änderung der Personenanzahl

Die vertraglich vereinbarte Anzahl der Personen ist bindend. Änderungen sind der ABBA vor der Anreise schriftlich (per Email, Fax, Post) zu melden und bedürfen der Zustimmung der ABBA. Für jede weitere Person wird im Falle einer Zustimmung der ABBA der je nach Ferienobjekt fällige Tagessatz für die Mehrkosten berechnet.
Bei Überbelegung behält sich die ABBA das Recht vor, unangemeldete Personen des Objektes zu verweisen (Straftatbestand des Einmietbetruges), sowie widerrechtlich in Anspruch genommene Leistungen nachträglich in Rechnung zu stellen.

§ 6 Kündigung und Stornierung des Mietvertrages

§ 6.1 Kündigung durch die ABBA

Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) vom Mieter nicht fristgemäß und/oder unvollständig auf dem Konto der ABBA (Bankverbindung laut Mietvertrag oder Buchungsbestätigung) eingegangen sind, behält sich die ABBA ein Rücktrittsrecht von dem Mietvertrag bzw. der Buchung vor.

§ 6.2 Stornierung durch den Mieter

Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu stornieren. Die Stornierung des Mietvertrages / der Buchung durch den Mieter muss schriftlich (per Email, Fax, Post) unter Angabe der Buchungsbestätigungsnummer erfolgen. Eine Bestätigung der Stornierung kann nur von dem in der Buchungsbestätigung aufgeführten Vertragspartner vorgenommen werden.

Dabei ist zu beachten, ob der Vertrag direkt mit der ABBA oder über ein externes Buchungsportal abgeschlossen wurde. Ist der Vertragsabschluss über ein externes Buchungsportal erfolgt, ist die Buchung über das Portal zu stornieren. Wurde der Vertrag direkt mit der ABBA abgeschlossen, muss die Stornierung schriftlich an die ABBA übermittelt werden. Es gilt für die Berechnung der anfallenden Gebühren das Datum des schriftlichen Eingangs.

§ 6.3 Stornogebühr

ABBA berechnet dem Mieter im Falle einer Stornierung eine Gebühr in Höhe von 30,94 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Dem Mieter ist es gestattet nachzuweisen, dass ABBA Bearbeitungskosten von geringerer Höhe hatte.

§ 6.4 Vermietung des gekündigten Mietobjekts

ABBA verpflichtet sich, unverzüglich nach Erhalt der Stornierung, den Zeitraum neu anzubieten (Schadenminderungspflicht). Im Fall einer vollständigen Weitervermietung entstehen dem Mieter keine weiteren Kosten (außer der Stornogebühr).

Gelingt es nicht, den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise weiterzuvermieten, berechnet ABBA dem Mieter zusätzlich zu der Stornogebühr einen Mietausfall, der wie folgt gestaffelt ist:

  • 20% des Mietbetrages, wenn der Mieter die Buchung in dem Zeitraum nach Abschluss des Mietvertrages vor der Anreise storniert.
  • 40% des Mietbetrages, wenn der Mieter die Buchung in dem Zeitraum nach Abschluss des Mietvertrages 42 bis 15 Tage vor der Anreise storniert.
  • 100% des Mietbetrages abzüglich ersparter Eigenaufwendungen des Vermieters* (pauschal 20% des Mietbetrages), wenn der Mieter die Buchung in dem Zeitraum nach Abschluss des Mietvertrages 14 Tage vor der Anreise storniert.
    * wie z.B. Endreinigung, Servicepauschale, Kurtaxe

Eine Abrechnung bei Stornierung kann nur erfolgen, wenn die vertraglich vereinbarten Zahlungen (Anzahlung plus Restzahlung) fristgerecht geleistet werden. Eine Stornierung entbindet nicht von der vollständigen Zahlungsverpflichtung.

§ 6.5 Eigenvermittlung eines Ersatzmieters durch den Mieter

Der Mieter kann bei Zustimmung der ABBA einen Ersatzmieter besorgen, der die Rechte und Pflichten des Mietvertrages übernimmt. Die ABBA kann jedoch dem Wechsel der Person des Ersatzmieters widersprechen, wenn dieser den gesetzlichen bzw. den behördlichen Vorschriften entgegensteht. Wäschepakete sind nicht stornierbar. Die Bearbeitungsgebühr von 30,94 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % bleibt trotz der Vermittlung eines Ersatzmieters bestehen.

§ 6.6 Teilweise Vermittlung eines Ersatzmieters

Bei nur teilweiser Vermittlung eines Ersatzmieters schuldet der Mieter dem Vermieter die Differenz zum vollen Mietpreis (siehe Stornobedingungen unter § 6.4) zuzüglich der Bearbeitungsgebühr von 30,94 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Bereits geleistete Zahlungen sind im Innenverhältnis zwischen Mieter und Ersatzmieter zu begleichen.

§ 7 Vorzeitige Abreise

Bei vorzeitiger Abreise (Reiseabbruch) besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung, es sei denn, dass der Mieter die ABBA rechtzeitig über den Zeitpunkt des Verlassens des Mietobjektes informiert, damit dort die Reinigung (spätestens am Folgetag) erfolgen kann. In jedem Fall muss der Auftrag, den verbleibende Zeitraum neu zu vermieten, in schriftlicher Form erfolgen (siehe Stornobedingungen).

Anreise

§ 8 Pandemie-Schutzmaßnahmen

Der Mieter hat sich stets eigenständig vor Anreise über die aktuellen Voraussetzungen zum Einreisen (z.B. Corona-Virus (Covid-19)) in das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (Landkreis Nordwest-Mecklenburg) sowie über eventuelle Schutzmaßnahmen zu informieren. Vom Tag der Buchung bis zum Anreisetag können sich die Regelungen ändern. Maßgebend sind stets die aktuellen Regelungen bei der Anreise, nicht die vom Tag der Buchung.

§ 9 Hausordnung

Die Hausordnung jedes einzelnen Ferienobjektes ist Bestandteil des Mietvertrages und liegt in der Wohnung bereit, hängt im Treppenhaus des Ferienobjekts aus oder ist im Büro der ABBA auf Nachfrage einzusehen. Alle Gäste sind angehalten, sich an die jeweilige Hausordnung zu halten. Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr.

Zuwiderhandlungen können einen Verweis aus der Unterkunft zur Folge haben, ohne dass der Mietpreis ganz oder teilweise erstattet wird. Es gilt ebenfalls die Satzung des Ostseebades Boltenhagen -Seeheilbad-, einzusehen in der Kurverwaltung des Ostseebades Boltenhagen oder auf www.boltenhagen.de

§ 10 Schlüsselübergabe, Rückgabe und Verlust

§ 10.1 Schlüsselübergabe/ Check-In

Der Mieter erhält nur nach vollständiger Bezahlung (Anzahlung und Restzahlung) zwei Schlüssel für das Ferienobjekt.

Von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr ist der Check-In im ABBA-Vermietungsbüro, Ostseeallee 16, in D-23946 Boltenhagen. Der Einzug in die gebuchte Unterkunft ist generell ab 15.00 Uhr möglich. Sofern die Unterkunft bereits früher fertiggestellt wurde, kann der Einzug nach Absprache auch früher stattfinden.

Sollte die Anreise nach 17.00 Uhr stattfinden, ist dies bis spätestens 15.00 Uhr bei der ABBA zu melden, um einen ordnungsgemäßen Check-In zu ermöglichen.
Bei einer Spätanreise wird der Schlüssel in einem Schlüssel-Safe rechts neben dem Büroeingang in der Ostseeallee 16 hinterlegt (Fachnummer und PIN). Die ABBA darf unter besonderen Umständen einen Mehraufwand von 23,80 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% für eine Schlüsselübergabe verlangen.

§ 10.2 Schlüsselrückgabe/ Check-Out

Die Unterkunft ist bis spätestens 10.00 Uhr am Abreisetag zu verlassen. Die Schlüssel sind persönlich und unverzüglich bei der ABBA, Ostseeallee 16, abzugeben. Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Schlüssel-Einwurf-Safe rechts neben dem Büroeingang in der Ostseeallee 16 zu nutzen. Andere Formen der Schlüsselrückgabe werden von der ABBA nicht akzeptiert. Kosten, die durch Zuwiderhandlungen entstehen, muss der Mieter vollumfänglich tragen, da sie den Ablauf der ABBA massiv beeinträchtigen können.

§ 10.3 Schlüsselverlust und Schlüsseldienst

Bei Verlust eines Schlüssels haftet der Mieter in vollem Umfang. Bei Verlust eines Schlüsselbundes (mehr als 1 Schlüssel) erhöhen sich diese Kosten entsprechend. Sollte der Mieter sich ausgeschlossen haben und es muss zum Öffnen der Eingangstür/en eine Fachfirma wie z.B. ein Schlüsseldienst angefordert werden, so trägt der Mieter die anfallenden Gesamtkosten. Folgeerscheinungen, wie z.B. Beschädigungen an den Türen/Türrahmen sowie der notwendige Austausch einer gesamten Schließanlage, gehen in voller Höhe zu Lasten des Mieters.

§ 10.4 Notschließ- und Panikfunktion bei Wohnungseingangstüren

Der Mieter darf, wenn er das Ferienobjekt verlässt, den Schlüssel niemals im Schloss von innen stecken lassen, um zu vermeiden, dass sich die Tür von außen nicht mehr öffnen lässt (Notschließ- und Panikfunktion bei Türen). Sollten durch das Fehlverhalten des Mieters Kosten z.B. für den Schlüsselnotdienst oder einen Hausmeister anfallen, sind diese vom Mieter zu tragen.

§ 11 Mängel

Am Anreisetag übernimmt der Mieter die Inventarprüfung. Sollten sich wider Erwarten Mängel am Mietobjekt zeigen, die die Nutzung der Wohnung oder des Inventars beeinträchtigen (einschließlich des Reinigungszustandes), so ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden, der ABBA zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass es keine Beanstandungen gibt. Die ABBA weist darauf hin, dass die Mietobjekte aus Kostengründen und der Umwelt zuliebe nicht vorgeheizt werden können.

Innerhalb von 24 Stunden nach der unverzüglichen Meldung etwaiger Beanstandungen bietet die ABBA eine Nachreinigung an, falls das Mietobjekt nicht sauber vorgefunden wurde.

Sollte das Problem in einer angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, kann der Mieter entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages innerhalb eines Monats nach Beendigung der Mietdauer gegenüber der ABBA geltend machen. Nach dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Mieteransprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Das Verfallsdatum beginnt ab dem Tag der Beendigung des Mietverhältnisses. Die Aufrechnung mit Forderungen aus dem Mietverhältnis ist nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Unterbleibt eine Mangelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Mieters aus dem Mietvertrag.

Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass er Beschädigungen des Mietgegenstandes bzw. das Abhandenkommen von Ausstattungsteilen des Mietgegenstandes nicht zu vertreten hat.

Aufenthalt

§ 12 Umgang mit der Mietsache

§ 12.1 Pflege

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und deren Einrichtungen pfleglich zu behandeln und alle während seiner Mietzeit entstandenen Schäden in der Mietsache und an den dazugehörigen Außenanlangen zu melden. Der Eigentümer/ Vermieter haftet nicht für die vom Mieter in die Mietsache eingebrachten Sachen und Gegenstände.
Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus ihrem Vertrag als Gesamtschuldner.

Dem Vermieter bzw. der ABBA ist grundsätzlich bei Gefahr oder zur Schadens-vermeidung, bei Wartungs-, Ablesetätigkeiten oder zur Pflege von Außenanlagen der Zutritt nach angekündigter Anmeldung zum Ferienobjekt oder zum Grundstück zu gewähren.

§ 12.2 Endreinigung

Die Endreinigung beinhaltet nicht die Reinigung des Geschirrs und die Entsorgung des Mülls in die dafür vorgesehenen Behälter. Beides ist von jedem Mieter vor der Abreise selbst zu besorgen. Sollten diese Vorgaben nicht eingehalten werden, behält sich die ABBA die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten gegen Rechnung vor.

§12.3 Nichtraucher und Raucher

Die Ferienobjekte der ABBA sind ausschließlich Nichtraucherzonen. Dieses ist vertraglich festgehalten. Der Mieter verpflichtet sich, im Ferienobjekt nicht zu rauchen. Dies gilt auch für weitere gemeldete Personen und Besucher.
Raucht der Mieter bzw. rauchen weitere Personen oder Besucher auf dem Balkon oder auf der Terrasse, hat er stellvertretend für sich und seine Gäste dafür Sorge zu tragen, dass währenddessen die Räumlichkeiten geschlossen sind, sodass der Rauch nicht ins Ferienobjekt ziehen kann. Sollte dagegen verstoßen werden, behält sich die ABBA vor, den erheblichen Reinigungsmehraufwand für die Wiederherstellung eines angenehmen Nichtraucherklimas in Rechnung zu stellen.

§ 13 Haustiere

Haustiere sind gebührenpflichtig und bei Vertragsabschluss anzumelden. Die im Vertrag aufgeführte Anzahl an Haustieren darf nicht überschritten werden. Der Tierhalter ist verpflichtet, sein Tier so zu beaufsichtigen, dass das Mietobjekt sowie die Außenanlagen nicht beschmutzt bzw. beschädigt werden. Für Haustiere sind eigene Liegeplätze mitzubringen. Der Aufenthalt auf Betten und Sofagarnituren ist für Haustiere nicht erlaubt. Beschädigungen bzw. Verunreinigungen sind der ABBA sofort zu melden. Entstandene Schäden sowie den Reinigungsmehraufwand stellt die ABBA dem Mieter gesondert in Rechnung.

§ 14 PKW-Stellplatz

Jedes Objekt verfügt über eine PKW-Abstellmöglichkeit. Die PKW-Garage oder den PKW-Stellplatz benutzt der Mieter auf eigene Gefahr. Der Eigentümer übernimmt bei Beschädigung an Fahrzeugen durch Dritte keine Haftung, ansonsten haftet er lediglich im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollte das Fahrzeug des Mieters nicht auf den Parkplatz passen, besteht kein Anspruch auf eine Ausweichmöglichkeit. Alle Parkmöglichkeiten entsprechen der DIN-Norm. Der Vermieter ist nicht in der Pflicht, einen Ersatz-Parkplatz zu stellen.

§ 15 Garten- und Parkplatznutzung

Es ist nicht erlaubt, das Grundstück sowie den Garten für Zelte und/oder Wohnwagen zu nutzen. Sollte die Möglichkeit bestehen, Strom abzunehmen, ist dies ohne ausdrückliche Genehmigung der ABBA ausdrücklich untersagt (Diebstahl).

§ 16 Untervermietung

Die Untervermietung ist grundsätzlich untersagt und muss von der ABBA schriftlich genehmigt werden.

§ 17 Unwirksamkeit

Sollte eine Vertragsbedingung unwirksam sein oder sollte der Mietvertrag eine Lücke, beziehungsweise eine Unklarheit enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen, beziehungsweise unklaren oder lückenhaften Vertragsbestimmung ist eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

§ 18 Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Schriftformklausel selbst.

§ 19 Höhere Gewalt

Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge von höherer Gewalt (Elementarschäden, z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, innere Unruhe) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann die ABBA vom Mietvertrag zurücktreten.

§ 20 Gerichtsstand

Für beide Vertragsparteien ist der Gerichtsstand in Grevesmühlen (soweit gesetzlich zugelassen).

Stand 08.05.2024, Änderungen vorbehalten. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.

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